Mein Kostenfrei-Versprechen

Unfallgutachten: Für Sie immer kostenfrei*

Bei einem von mir angenommenen Auftrag für ein Haftpflichtschadengutachten stelle ich Ihnen keine Gutachterkosten in Rechnung. Das gilt auch bei Teilschuld sowie dann, wenn die gegnerische Versicherung nur teilweise reguliert oder ihre Eintrittspflicht ablehnt.

Unverschuldeter Haftpflichtschaden

Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die erforderlichen Gutachterkosten in der Regel. Sie erhalten von mir keine Rechnung.

Teilschuld oder Haftungsquote

Auch wenn Ihnen eine Teilschuld zugerechnet wird und die Versicherung nur anteilig reguliert, stelle ich Ihnen keinen verbleibenden Eigenanteil für das angenommene Haftpflichtschadengutachten in Rechnung.

Versicherung reguliert nicht vollständig

Wenn die gegnerische Versicherung nur teilweise zahlt oder ihre Eintrittspflicht ablehnt, erhalten Sie für den von mir angenommenen Auftrag ebenfalls keine Gutachterrechnung.

Nicht automatisch umfasst

Kaskogutachten, Privatgutachten, Kaufberatungen, Fahrzeugbewertungen und ausdrücklich vereinbarte Sonderleistungen sind nicht automatisch kostenfrei. Umfang und Honorar werden vor Beginn transparent vereinbart.

Was beeinflusst den Umfang?

* Geltungsbereich: Das Kostenfrei-Versprechen gilt für von mir angenommene Haftpflichtschadengutachten. Es bedeutet: Ich stelle Ihnen als Auftraggeber hierfür keine Gutachterkosten in Rechnung – auch nicht bei Teilschuld, nur teilweiser Regulierung oder abgelehnter Eintrittspflicht. Die Zusage ist keine Aussage darüber, welche weiteren Schadenpositionen eine Versicherung ersetzt, und ersetzt keine Rechtsberatung.

So erhalten Sie Sicherheit vor der Beauftragung

  1. Sie schildern kurz Unfallhergang, Haftungssituation und gewünschten Auftrag.
  2. Ich ordne ein, welcher technische Leistungsumfang voraussichtlich passt.
  3. Vor Ihrer Beauftragung bestätige ich, ob Ihr Auftrag unter mein Kostenfrei-Versprechen fällt.

Fachlich verantwortlich: Bastian Brückers · Stand: 30. August 2026 · Allgemeine gesetzliche Grundlage zum Schadensersatz: § 249 BGB.

Kostenfrei-Versprechen kurz bestätigen lassen

Ein kurzes Gespräch genügt, um Haftpflichtschaden, Teilschuld, Kasko oder Privatbeauftragung richtig zuzuordnen.

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